Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fahrschule Ludwig – 8610 Uster

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen & Kursbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Bei allfälligen Fragen wende dich bitte an die Schulleitung. Fahrschule Ludwig behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Melde dich nur an, wenn du mit diesen AGB‘s einverstanden bist. Gültig ab 1. Mai 2018.

  1. Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Ludwig verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
  2. Ziel ist die Erlangung des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).
  3. Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.
  4. Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne, etc.). Der Tarif pro Lektion verändert sich deswegen nicht.
  5. Der Preis einer Fahrlektion ist der gleiche, ob der Unterricht auf dem Fahrschulwagen oder auf dem Privatauto des Fahrschülers erteilt wird.
  6. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten, eine Doppellektion 1 Stunde 30 Minuten und besteht aus: Begrüssung, einstellen von Sitz und Spiegeln, Orientierung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung. Für die praktische Prüfung reservieren wir 2h15, was 3 Lektionen entspricht.
  7. Ein 15er oder 20er Abo (nur Handschaltung) können alle Schüler buchen, welche auch den VKU Verkehrskundekurs bei uns besuchen.  Die 15er und 20er Abos gelten als ErstAbo. Als FolgeAbos stehen 5er und 10er Abos zur Verfügung. Die Kurskosten für den VKU werden am ersten Tag des Verkehrskundeunterrichts fällig und sind bar zu begleichen. Es gibt keine Teilzahlung für Abos.
  8. Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Aktionen sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig. Andere Gutscheine wie z.B. Kursreduktionen oder Schnupperfahrstunde, können nur einmal pro Person geltend gemacht werden und werden nicht kumuliert.
  9. Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden (2 ganze Arbeitstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Die Gründe für eine Absenz sind irrelevant. Wir akzepieren keine Ausreden.
  10. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers.
  11. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden.
  12. Einzellektionen und Prüfungssimulationen sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen. Abonnemente und Versicherung können nach Absprache per Einzahlungsschein beglichen werden. Es gibt keine Teilzahlung für Abos. Zahlbar innert 10 Tagen, rein netto. Bei verspätetem Zahlungseingang weden die Lektionen ausgesetzt. Am Tage der praktischen Prüfung müssen alle (Rest-) Schulden beglichen sein, ansonsten die Prüfung nicht gefahren wird. Allfällig entstehende Kosten gehen zu Lasten des Schülers. Nicht aufgebrauchte Fahrstunden eines Abos werden wie folgt abgerechnet: Abo-Preis minus (gefahrene Lektionen mal Tarif Einzellektion auf Rechnung).
  13. Abos und Gutscheine sind persönlich und können nicht übertragen, rückerstattet oder umgetauscht werden.
  14. Alle Abos sind zeitlich beschränkt gültig. Nicht eingelöste Fahrstunden verfallen nach der Abolaufzeit. 5er Abos sind 3 Monate gültig. 10er Abos sind 6 Monate gültig, 15er Abos sind 9 Monate gültig, 20er Abos sind 12 Monate gültig. Das entspricht ca. einer Doppellektion pro Monat.
  15. Die obligatorische Fahrschulversicherung ist bis zum Ablauf des Lernfahrausweises gültig (maximum 2 Jahre) oder bis zur bestandenen praktischen Prüfung. Je nachdem was zuerst eintrifft. Sie kann nicht zurückerstattet werden.
  16. Praktische Prüfung: Fahrschüler welche das gesamte Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und genügend Leistung zeigen begleiten wir gerne zur Prüfung. Schüler welche vorzeitig die Prüfung „probieren“ wollen dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine Lektionen „schwänzt“ muss die Prüfung ebenfalls „privat“ ablegen. Wir begleiten nur Schüler zur Prüfung welche fertig ausgebildet sind. (Siehe auch Anhang unten.)
  17. Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Kursort zu ändern oder bei Unterbelegung zu annullieren. Fällt ein Instruktor aus, kann die Schulleitung einen Instruktorenwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen.
  18. Um unsere Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, legen wir für jedes Lernangebot eine minimale und maximale Teilnehmerzahl fest. Für Nothelferkurs & Verkehrskundeunterricht sind dies, minimal 6, maximal 12 Teilnehmer.
  19. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt und das Kursgeld erlassen. Auf besonderen Wunsch führen wir auch Kurse in Kleingruppen durch. Jedoch wird das Kursgeld entsprechend der Gruppengrösse angepasst.
  20. Die Schulleitung behält sich vor, einen oder mehrere TeilnehmerInnen aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Bei einem Kursausschluss wird das Kursgeld nicht rückerstattet.
  21. Alle Anmeldungen (mündlich, telefonisch, SMS oder online) sind verbindlich und werden bei nicht Einhalten verrechnet. Telefonate können zu Schulungszwecken und zur Beweissicherung aufgezeichnet werden.
  22. Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Ludwig ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist Uster.

Online Anmeldung

  1. Anmeldungen, die mit dem Online-Anmeldeformular erfolgen, sind verbindlich. Sie erhalten im Normalfall innerhalb 48h nach Anmeldeeingang die Anmeldebestätigung per Email oder SMS.
  2. Das Kursgeld ist bar am ersten Kurstag zu entrichten. Die Bezahlung des Kursgeldes berechtigt Sie zur Teilnahme am Kurs.
  3. Abmelden / Nichterscheinen
    Die Kursanmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung/Verschiebung des Kurses ist mit administrativem Aufwand verbunden und nimmt einem anderen Schüler den Kursplatz weg. Eine einmalige, kostenlose Abmeldung/Verschiebung ist bis 5 Tage vor Kursbeginn möglich unter Telefonnummer: 0445152414 oder unter eMail: fahrschuleludwig@espas.ch – Nichterscheinen (auch infolge Krankheit oder Unfall) ohne rechtzeitige Abmeldung (5 Tage vor Kursbeginn) oder zu spätes Eintreffen am Kursort hat in jedem Fall die Verrechnung von 100% der Kurskosten zzgl. einer Umtriebsentschädigung von CHF 20.- zur Folge.
  4. Es sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. Ausweise und Bestätigungen werden nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben.
  5. Um die Kurse unter optimalen Bedingungen durchführen zu können, wird für jedes Kursangebot eine minimale und eine maximale Teilnehmerzahl festgelegt. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird der Kurs in der Regel nicht durchgeführt. Der Kurs wird mindestens 12 h vorher abgesagt.
  6. Die Fahrschule behält sich vor, Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.
  7. Anmeldungen, die mit dem Online-Anmeldeformular erfolgen, sind verbindlich. Sie erhalten im Normalfall innerhalb 48h nach Anmeldeeingang die Anmeldebestätigung per Email oder SMS.

Ergänzung „Praktische Prüfung“

Unsere Mitarbeiter sind langjährige Fahrlehrer und zum Teil sogar selber Prüfungsexperten. Sie haben jede Woche mehrere Prüfungen und kennen die Anforderungen der Experten. Sie kennen auch dich, lieber Schüler, und können mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen, ob deine Leistungen zum Bestehen der praktischen Prüfung ausreichen oder nicht.

Du kannst auch selber überprüfen wie gut deine Automatismen ausgebildet sind. Die Experten achten unter anderem darauf, dass deine Abläufe wie: Beobachtungstechnik 1-2-3, Einspuren, Veloblick, Rechtsvortritt und Brems- bereitschaft, Tempo exakt einhalten, etc. automatisiert sind und jedes Mal kommen! Hörst du also immer wieder die gleichen Kommentare deines Fahrlehrers, weisst du, dass du noch nicht Prüfungsreif bist.

Das Strassenverkehrsamt führt über jeden Fahrlehrer eine Statistik. Liegt die Bestehensquote „1. Prüfung“ unter dem Durchschnitt hat das drakonische Strafen, bis hin zum Ausweisentzug für den Fahrlehrer, zur Folge!!!

Unsere Fahrlehrer können recht gut abschätzen welcher Aufwand noch nötig ist, bis du „fit für die Prüfung“ bist. Da die Anmeldefrist bis zu 5 Wochen und mehr betragen kann, melden sie dich frühzeitig an. Zu diesem Zeitpunkt bist du noch nicht ganz Prüfungsreif. Aber mit dem eingeplanten Perfektionstraining kriegen sie dich „fit“ auf das Prüfungsdatum hin.

Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Dein Fahrlehrer wird dich nur begleiten, wenn er zu mindestens 95% überzeugt ist, dass du die Prüfung bestehen kannst.
  • Schüler welche nach der Anmeldung durch den Fahrlehrer Lektionen „schwänzen“ werden wieder abgemeldet! Dies kann auch kurzfristig und mit Kostenfolge für den Schüler passieren. (Prüfungsgebühren, Fahrstunden, etc.)
  • Ein Schüler hat jederzeit das Recht sich selber an eine erste oder zweite Prüfung anzumelden und diese mit seinem privaten Auto und einer privaten Begleitperson zu „versuchen“.
  • Dritte Prüfungen können nur in Zürich oder Winterthur absolviert werden. In diesen Städten hat es sehr viele „Fallen“ was enorme Ortskenntnisse voraussetzt. Ausserdem ist der Verkehr viel komplexer (Tram, Trameinspuren, Warteraumbenützung, Busspuren, schwierige Kreuzungen und Verkehrsplätze, Lichtsignale, etc.) Auch wird ein Expertengespräch mit dir, deinem Fahrlehrer und dem Chefexperten zwingend nötig. Dein Mehraufwand wird, aus unserer Erfahrung, ca. 2000-3000 Franken betragen. Also bitte spiel nicht Roulett, sondern vertraue deinem Fahrlehrer und gehe lieber auf Nummer sicher.